Arbeitsschutz auf der Werft: Welche PSA ist Pflicht?

Werften und Schiffbau-Betriebe gehoeren zu den anspruchsvollsten Arbeitsumgebungen fuer persoenliche Schutzausruestung. Zwischen Schweissarbeiten, Schleifstaub, Lacken und Absturzgefahren gibt es kaum einen Bereich, der keine PSA erfordert. Dieser Ueberblick fasst zusammen, was auf einer Werft tatsaechlich Pflicht ist.

Kopfschutz: Bauhelm EN 397

Auf jeder Werft ist Kopfschutz Pflicht sobald Absturz- oder Herunterfallgefahr besteht - also praktisch ueberall im Aussenbereich und in Hallenbereich mit Kranbetrieb. Der Bauhelm nach EN 397 muss zusaetzlich elektrisch isoliert sein wenn in der Naehe von Spannungen ueber 440 V gearbeitet wird.

Augenschutz: Schutzbrille EN 166

Bei Schleifarbeiten, Entrosten, Schweissen und beim Umgang mit Beschichtungsstoffen ist Augenschutz Pflicht. Wichtig: Schleifarbeiten erfordern eine geschlossene Schutzbrille, keine Korbbrille - Splitter kommen auch von der Seite.

Gehoerschutz: EN 352

Auf Werften herrscht regelmaessig Laerm ueber 85 dB - ab diesem Wert ist Gehoerschutz Pflicht, ab 90 dB muss er getragen werden. Einwegstopfen wie der 3M E-A-Rsoft Yellow Neons mit SNR 36 dB sind die gaengigste und guenstigste Loesung fuer grosse Teams.

Handschutz: EN 388 und EN 407 je nach Taetigkeit

Montage und Handhabung: Feinstrickhandschuhe mit Nitrilbeschichtung (EN 388). Schweissen und schleifnahe Arbeiten: Vollnappaleder-Handschuhe mit Stulpe (EN 388). Direkter Schweissbereich: Schweisserhandschuhe nach EN 12477.

Atemschutz und Overalls

Beim Umgang mit Beschichtungen, Epoxiden und loesemittelhaltigen Materialien sind je nach Konzentration FFP2-Masken oder Halbmasken mit Kombinationsfilter Pflicht. Schutzoveralls verhindern Hautkontakt mit Harzen und Beschichtungsstoffen.

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